Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Hypnosetherapeut - Coaching
Kosten und Hintergrundinformationen
Als Heilpraktiker für Psychotherapie, Hypnosetherapeut und Coach bin ich vorwiegend für Selbstzahler oder Klienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung tätig.
Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, müssen vom Patienten getragen werden.
Grundsätzlich ist zu überlegen, ob Sie lange Wartezeiten bei Psychiatern oder Psychologischen Psychotherapeuten in Kauf nehmen wollen, und damit evtl. die psychischen Probleme verschlimmern lassen, oder in Ihre Gesundheit investieren und die Barzahlung wählen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sie können jedoch evtl. im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Auskunft hierüber erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Sollten Sie pflichtversichert sein, sprechen Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse über eine Zusatzversicherung. Ebenfalls sollte geklärt werden, ob evtl. Behandlungen für psychische Störungen „mit Krankheitswert“ erstattet werden. Hierunter fallen besonders Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren:
- Verhaltenstherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie.
Eventuell können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, bei kassenzugelassenen Therapeuten jedoch keine zeitnahen Termine zu erhalten sind.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags- Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:
Einzeltherapie a 60 Minuten 80,-- €
Paartherapie a 60 Minuten 120,-- €
Hypnosetherapie nach Zeitaufwand
Das Honorar ist immer im Anschluß an die Therapiesitzung in bar zu entrichten.
Hinweis auf § 4 Nr. 14 UstG:
Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.